Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ask GmbH
§ 1 Vertragspartner – Geltungsbereich – Definitionen
(1.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich bei Verträgen zwischen der Firma ask GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 92249 Vilseck (nachfolgend ask GmbH oder wir genannt) und Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB (nachfolgend auch Kunde genannt), welche Waren oder Dienstleistungen bei der ask GmbH bestellen.
(2.) "Unternehmer" sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3.) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Kunden beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird.
(4.) Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(5.) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(6.) Alle Begrifflichkeiten und Regelungen sind geschlechtsneutral und auch sonst diskriminierungsfrei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu verstehen.
(7.) Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
(1) Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes angegeben ist.
(2) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop oder Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(3) Bei Bestellungen im Onlineshop über das Internet schickt ask GmbH dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir die Annahme des Angebots gegenüber dem Kunden ausdrücklich in Textform erklären oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
(5) Wir sind berechtigt Vertragsangebote des Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt, so dass kein Vertrag zustande kommt.
(6) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(7) Bilder auf den Internetseiten der ask GmbH oder im Katalog dienen nur zur Veranschaulichung und können, insbesondere bezüglich Farbgestaltung, vom Original abweichen.
(8) Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites der ask GmbH haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
(9) Angaben zum Liefergegenstand (z.B. technische Daten, Toleranzen, Maße, Gewichte etc.) und seine Darstellung sind bloße Beschreibungen und Kennzeichnungen, die nur dann verbindlichen Charakter haben, wenn wir dies ausdrücklich in Textform bestätigen.
(10) Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.
§ 3 Preise
(1.) Sofern nichts Abweichendes angegeben ist, verstehen sich alle unsere Preise in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung und Versand sowie zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2.) Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - der Kunde.
(3.) Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
(4.) Teillieferungen können für jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.
(5.) Treten an einem Liefertag, welcher vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen bei Grundstoff-, Material-, Lohn-, Transport- oder Lagerkosten), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Bestellers vor. Die Preiserhöhung kann nur innerhalb zweier Monate nach Eintreten der genannten Preiserhöhungen von uns geltend gemacht werden. Die einzelnen Kostenelemente und deren Steigerung müssen dabei bei Bildung des neuen Preises angemessen gewichtet werden. Sollten sich einzelne Kostenelemente erhöhen, andere dagegen absinken, ist auch dies bei Bildung des neuen Preises zu berücksichtigen.
(6.) Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
§ 4 Fälligkeit – Zahlungsverzug - Aufrechnung - Zurückbehaltung
(1.) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Preis ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(3.) Die Geltendmachung eines weiteren oder darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unbenommen. Dem Kunden bliebt es in diesem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4.) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt.
(5.) Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.
(6.) Der Kunde ist zur Aufrechnung ist nur mit einer von uns unbestrittenen oder einer rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung berechtigt. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen.
(7.) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Lieferung – Lieferverzögerungen – Gefahrenübergang - Annahmeverzug
(1.) Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt.
(2.) Die Versandart und Auswahl der Spedition bzw. des Paketdienstleisters liegt bei der ask GmbH, sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde.
(3.) Das Abladen und Einlagern sind Sache des Kunden.
(4.) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Abklärung aller technischen Fragen.
(5.) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(6.) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und ihm dadurch keine Kosten entstehen.
(7.) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt keinen Einfluss haben und nicht abwenden können – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Sollte das Hindernis zu einer Verschiebung von mehr als einem Monat führen, steht uns auch das Recht zu, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(8.) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Sofern wir von unseren Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wir können in diesem Fall hinsichtlich der nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären, sofern sich die Leistungszeit durch die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verlängern sollte. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, werden wir dem Kunden unsere Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertragsgemäßen Lieferung abtreten. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausgeschlossen.
(9.) Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet des Absatzes 8 und einer Haftung nach § 8 ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.
(10.) Wurde ein Fixgeschäft vereinbart, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
(11.) Wird die verkaufte Sache auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ask GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(12.) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt dem Kunden beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu berechnen.
(13.) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
(1.) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2.) Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In der bloßen Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn eine von uns gesetzte angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen und der Rücktritt ausdrücklich erklärt ist. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insb. Transportkosten) gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind ferner berechtigt, dem Besteller jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und eine Einzugsermächtigung zu widerrufen.
(3.) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, hochwertige Güter auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4.) Der Kunde ist – vorbehaltlich unserer Untersagung nach Ziffer 2 - zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Kunde uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kaufsache vertragswidrig weiterverkauft, verarbeitet oder vermischt.
(5.) Eine Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(6.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Welche Sicherheiten freigegeben werden, obliegt dabei unserer Entscheidung.
(7.) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Liefergegen-stände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Abtretung erfolgt mit Rang vor dem Rest.
(8.) Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft ist, hat der Besteller für deren Erfüllung Sorge zu tragen.
§ 7 Gewährleistung - Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer - Verjährung
(1.) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, so hat der Kunden die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Empfang auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, und uns erkennbare Mängel innerhalb der Frist in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige innerhalb von 5 Werktagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder bei Arglist des Anbieters. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2.) Wir leisten für Mängel der Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(3.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4.) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(5.) Geringfügige Abweichungen in den Maßen berechtigt nicht zu Reklamationen.
(6.) Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durchgeführt, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
(7.) Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.
(8.) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, da die vom Anbieter gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als dem Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9.) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Kunden.
(10.) Die vorstehenden Verkürzungen der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt weiterhin nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ask GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Falle zugesicherter Eigenschaften.
(11.) Soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445a, b BGB (Rückgriff des Verkäufers) und § 634a BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
(12.) Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren.
§ 8 Haftung
(1.) Wir haften unbeschränkt, für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
(2.) Wir haften für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3.) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5.) Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
(6.) Soweit die Haftung der ask GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Urheberrechte – Leistungsverwertungsrechte - Referenzen
(1) An Konstruktionszeichnungen, Abbildungen, Grafiken, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern, anderen Werken, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln und ähnlichen Unternehmensgegenständen körperlicher oder unkörperlicher Art behalten wir uns alles Eigentum und Urheberrechte / Leistungsverwertungsrechte vor. Sie sind stets streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Gegenstände/Werke ohne ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(2) 3D-Modelle die zum Download zur Verfügung stehen sind ausschließlich für Planung und Konstruktionen zu Projekten gedacht. Jede andere Nutzung. (z.B. in Form eines Online Shops oder anderer Darstellungen im Internet) bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der ask GmbH in Textform. Insbesondere dürfen diese Werke nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der ask GmbH vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung der Daten für andere Zwecke ist auch dann nicht erlaubt, wenn wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Ask GmbH ist berechtigt, auf ihren eigenen Webseiten, den Kunden in ihre Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Webseite des Kunden zu verweisen. Referenzwerbung mit unserem Namen ist dem Kunden nur nach unserer vorherigen Zustimmung in Textform gestattet.
§ 10. Datenschutz/Geheimhaltung
(1.) Der Parteien verpflichtet sich, sämtliche ihnen während der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei in Textform zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
(2.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 11 Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
(1.) Leistungsort ist der Versandort (Werk- oder Lagerort).
(2.) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(1) Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Normen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand 05/2020